Seit einigen Jahren darf Fürstenfeld den Start/Zielpunkt von Auslandsflügen bilden. Innerhalb der EU genügt es, per Funk das Überfliegen der Staatsgrenzen zu melden. Bei Flügen ins Nicht-EU-Ausland ist folgends zu beachten:
Werden die Fristen versäumt, muss der Flug über einen internationalen Flughafen (Graz, Wien) abgewickelt werden. Da von Seiten der Zollbehörde hohe Strafen drohen, bitten wir alle Piloten, die obigen Punkte peinlichst genau einzuhalten.
Zollformular MS-Word
•
Zollformular PDF
Falls beim Download ein Netzwerkpasswort abgefragt wird, mit "abbrechen" fortsetzen.
Je nach Version des Adobe Readers © kann das Formular direkt am Bildschirm ausgefüllt und danach gedruckt werden.
Die roten Hinweise im PDF-Formular werden nicht mit ausgedruckt.